Legasthenie
Unter der Legasthenie (altgr.: λέγειν legein „sprechen“ [hier „lesen“, „schreiben“, „auslegen“] und ἀσθένεια astheneia „Schwäche“; unfähig-sein-auszulegen, Lese-Rechtschreibstörung; Lese-Rechtschreib-Schwäche; Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit; LRS) versteht man eine massive und lang andauernde Störung des Erwerbs der Schriftsprache. Die betroffenen Personen (Legastheniker) haben Probleme mit der Umsetzung der gesprochenen zur geschriebenen Sprache und umgekehrt. Als Ursache werden eine genetische Disposition, Probleme der auditiven und visuellen Wahrnehmungsverarbeitung, der Verarbeitung der Sprache und vor allem der Phonologie angenommen. Die Störung tritt isoliert und erwartungswidrig auf, d. h. die schriftsprachlichen Probleme entstehen, ohne dass es eine plausible Erklärung wie eine generelle Minderbegabung oder schlechte Beschulung gibt. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie geht davon aus, dass in Deutschland 4% der Schüler von einer Legasthenie betroffen sind. Bei frühzeitiger Erkennung können die Probleme meist kompensiert werden; je später eine Therapie ansetzt, desto geringer sind in der Regel die Effekte.
Besteht ein Verdacht auf Legasthenie, so müssen zunächst organische Ursachen wie das Vorliegen einer Schwerhörigkeit oder Fehlsichtigkeit (Sinnesbeeinträchtigung) ausgeschlossen werden. Hierzu muss das Kind von einem Facharzt untersucht werden. Mit den Eltern sollten ungünstige Rahmenbedingungen abgeklärt werden, wie das Vorliegen seelischer und psychischer Belastungen beispielsweise aufgrund der Trennung der Eltern, unangemessener Leistungsdruck, die häusliche Arbeits- und Wohnsituation, der Fernsehkonsum etc. Unter Umständen können bereits an dieser Stelle Ursachen für die Leistungsproblematik identifiziert und behoben werden.
Kann keine Ursache der Schwierigkeiten gefunden werden, sollte als nächstes sowohl der Leistungsstand des Kindes als auch das Leistungsprofil erfasst werden. Hierzu gibt es eine ganze Reihe standardisierter Verfahren, mit denen die Leistung des Kindes sehr genau beurteilt werden kann.
Zur Abgrenzung zwischen allgemeinen Problemen im schriftsprachlichen Bereich und der Teilleistungsstörung Legasthenie wird neben der Leistung in Lese- und Rechtschreibtests außerdem die Leistung in einem Intelligenztest herangezogen. Eine Legasthenie wird dann diagnostiziert, wenn bei schwacher schriftsprachlicher Leistung eine deutlich höhere Intelligenzleistung vorliegt. In der Regel liegt der Testwert des Schriftsprachtests 2 Standardabweichungen (-2s) unter der altersgemäßen Leistung, bestimmt anhand des IQ/Entwicklungsalters. Dieses Diskrepanzkriterium ist Gegenstand kontroverser Debatten, da allgemein leseschwache Kinder sich in ihrem Fehlerprofilen nicht von Legasthenikern unterscheiden und beide Gruppen unabhängig von der Intelligenz gleichermaßen von Fördermaßnahmen profitieren.
Jeder legasthene Schüler hat verschiedene Stärken und Schwächen, auf die man mit besonderen Hilfsmitteln und Technologien reagieren kann. Dabei gibt es keine universell anwendbare Lösung für alle Probleme, aber eine behutsame Auswahl der richtigen Ausrüstung und passenden Software wird es jedem Betroffenen leichter ermöglichen, Kompensationsstrategien zu entwickeln, um dadurch auf die Dauer selbständig arbeiten zu können.
Was braucht der legasthene Schüler?
1. Unterstützung, Beratung, Hilfe und Annahme von Eltern, Schule und Fachleuten zum Erkennen und zur Bestimmung seines eigenen Lernstils. Hier müssen Eltern, Schule, Schulärzte, Schulpsychologen und Fachärzte zunächst einmal zusammenarbeiten, um zu erkennen, wo das Problem liegt. Ohne vorhergehende Anamnese kann Hilfe ins Leere greifen.
2. Lernstrategien, die die Schwächen auf der einen Seite durch Stärken auf der anderen Seite ausgleichen.
3. Ein multisensorisches Umfeld, in dem möglichst alle Sinnesorgane wie Hören, Sehen, haptische Erfahrungen (Fühlen, Greifen), und daneben Gedächtnis, Konzentration, sprachliche Fähigkeiten im Zuhören, Antworten und Gespräch gefördert werden. Hilfsmittel: Umgang mit entsprechenden Computerprogrammen, Hörbücher, Vorlesen, und Lernprogramme, die reichhaltig angeboten werden für lrs-schwache Schüler.
4. Später kann man größere Programme mit automatischer Fehlerkorrektur einsetzen oder sogar ein Vorlese-Programm benutzen, bei dem der Computer das Lesen übernimmt. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie arbeitet auf seiner Website zum Beispiel mit dem „ReadSpeaker“, und es gibt einen „Reading Pen“, der auch für die Fremdsprachen interessant ist. Zu den meisten Schulbüchern gibt es heute passende Software, die für legasthene Schüler eine ganz besondere Hilfe darstellt. Manchmal reicht auch eine mit dem Scanner erstellte Textvergrößerung oder eine bestimmte „Farbfolie für Legastheniker“, die das Lesen viel angenehmer macht.
5. Die wichtigste Aufgabe der Betreuer ist es, die jeweils notwendigen Technologien bereitzustellen und den Schüler damit vertraut zu machen. Natürlich wird es auch weiterhin wichtig sein, die Schulen und Lehrer um Unterstützung zu bitten, damit Legastheniker ihre besonderen Hilfsmittel, wie z.B. einen Laptop, besondere Arbeitsanleitungen oder ein Aufnahmegerät, auch im Klassenraum benutzen können.
Schule und Recht
Die Vorschriften der Erlasse variieren von Bundesland zu Bundesland sehr stark, sodass es notwendig ist, sich in den betreffenden Erlass gezielt einzuarbeiten. Generell ist die grundsätzliche Gewährung folgender Nachteilsausgleiche sinnvoll:
* Verzicht auf Bewertung der Lese- und/oder Rechtschreibleistung
* vorwiegendes mündliches Abprüfen
* Zeitzuschläge bei schriftlichen Leistungen
* Gewährung zusätzlicher Hilfen wie z. B. das Erstellen schriftlicher Arbeiten mithilfe eines Computers
Daneben sollte eine gezielte, individualisierte Förderung in Kleingruppen als Ergänzung zum normalen Unterricht angeboten werden. Das Förderangebot sollte sich am individuellen Entwicklungsstand und Leistungsprofil des jeweiligen Schülers orientieren. Die Schule ist jedoch in vielen Bundesländern außerstande, das betroffene Kind adäquat zu fördern, und verweist auf das zuständige Jugendamt, wo die Bezahlung einer außerschulischen Legasthenietherapie gemäß § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§ 35a SGB VIII) beantragt werden kann.
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